Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.
Die Bundesregierung will die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zum größten Teil bis Ende 2021 verlängern.
Eine Verdachtskündigung wegen Erschleichens rechtswidriger Vorteile kann auch gerechtfertigt sein, wenn innerhalb kurzer Zeit mehrere ähnliche Unregelmäßigkeiten auftreten, die verstärkt den Verdacht einer Pflichtverletzung, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann erhärten.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.11.-0001